K.o.-Tropfen

Beratung

K.o.-Tropfen sind leider nicht nur eine Partydroge, sondern werden zu einem großen Teil auch im privaten Umfeld eingesetzt, d.h. Täter sind nicht mehr nur die Unbekannten, sondern können auch Bekannte, Freunde oder Verwandte sein.

Vor K.o.-Tropfen ist keiner wirklich geschützt!

Viele Personen denken „Das kann mir nicht passieren, denn ich pass auf mich auf und bin achtsam“, und das ist auch ein absolut wichtiger Schutz … aber ein mulmiges Gefühl bleibt und Tests an Personen zeigen, dass viele Situationen möglich sind, um jemanden unbemerkt K.o.-Tropfen zu verabreichen … daher ein paar gute Tipps für Euch, um mehr Sicherheit zu bekommen.

Wir möchten dabei offen mit diesem Thema umgehen, weil wir denken, dass potentielle Betroffene mindestens so gut informiert sein sollten wie Täter* und Täterinnen*.

K.o.-Tropfen sind eine unterschätzte Gefahr! Menschen denken oftmals, dass Symptome mit dem eigenen Verhalten (Trink- oder Nahrungsaufnahme) oder dem Umgang mit Alkohol zu tun haben. Klar spielt mit rein, aber nicht nur.

Daher informiert euch! Wissen schützt!

Wie können K.o.-Tropfen verabreicht werden?

  • in Getränken
  • Needle spiking (Injektion per Nadel)

Gut zu wissen

Mehr als dreißig Substanzen können als K.o.-Tropfen verwendet werden. Dazu zählen Barbiturate, Benzodiazepine, Antihistaminika und trizyklische Antidepressiva, vor allem aber die Partydrogen GHB (Gammahydroxybuttersäure) oder GBL (Gamma-Butyrolacton), bekannt auch als Liquid Ecstasy. Derivate des GHB wurden früher in der Medizin (z. B. bei Narkosen) verwendet, jedoch sind sie aufgrund ihrer schwer kalkulierbaren Dosierung und Nebenwirkungen in Deutschland seit längerem vom Markt genommen worden. GBL wird hauptsächlich als Lösungsmittel eingesetzt. Der Rohstoff ist günstig und leicht beschaffbar.

Die Untersuchung im Krankenhaus auf K.o.-Tropfen und deren Einlagerung ist kostenpflichtig, man kann mit ca. 25 € rechnen. Wenn ihr die Straftat zur Anzeige bringt, wird die Untersuchung von der Krankenkasse übernommen.

Die Nachweisbarkeit im Blut beträgt ca. 4-6 Stunden, im Urin ca. 12 Stunden, später ist es schwieriger vom natürlichen GHB-Spiegel zu unterscheiden.
Auch ist es sinnvoll, sofort eine Haarprobe zu sichern (ca. 5 Haare aus der Kopfmitte) und eine weitere 3 bis 4 Wochen nach dem Ereignis. Auch im Haar lassen sich psychoaktive Substanzen nachweisen.

Die oftmals verbundenen Gedächtnislücken (fehlende oder bruchstückhafte Erinnerungen) machen die Beweisführung bei einem K.o.-Tropfen-Verdacht strafrechtlich schwierig. Dadurch fühlen sich Täter*innen sicher und fürchten eine strafrechtliche Verfolgung kaum. ABER – durch Bescheidwissen über K.o.-Tropfen und ein gutes Netzwerk an Helfern hat man Möglichkeiten sich abzusichern und nicht so leicht selbst betroffen zu werden!

Schuldig ist immer der Täter*in, nicht die betroffene Person!

Symptome und Wirkungsweise

Oft wird durch K.o.-Tropfen euphorisierendes, sexuell öffnendes Verhalten (kuschelfreudiger) hervorgerufen! Die Symptome ähneln einem alkoholischen Rausch, jedoch bauen sich schnell weitere Symptome auf.

Weitere häufige Symptome:
Angstlösend, sozial öffnend, Schwindel, starke Müdigkeit, Kribbeln in den Gliedmaßen, Muskelzuckungen, Orientierungslosigkeit, Gedächtnisstörungen, verstärkter Rededrang, leichte bis starke Halluzinationen, verstärktes Farbsehen, Wahrnehmungsverschiebungen, Übelkeit, Benommenheit bis hin zu stärkerer motorischer Einschränkung.

Bei hohen Dosen kommt es rasch zum Blutdruckabfall, zu Herzrhythmusstörungen und einer Dämpfung des Atemzentrums. Es treten Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, Sprachstörungen, Übelkeit mit Erbrechen,  schlagartige Bewusstlosigkeit und bruchstückhafte bis fehlende Erinnerung, also Gedächtnislücken oder „Filmrisse“ auf!

Oder es tritt eine physische Bewegungslosigkeit bei gleichzeitiger Bewusstseinsklarheit auf, d. h. dass betroffene Personen alles mitbekommen, jedoch ihren Körper nicht mehr steuern und bewegen können.

Es kann zu Herz-Kreislauf-Versagen und Atemstillstand, Bewusstlosigkeit und epileptischen Anfällen kommen. Im schlimmsten Fall kann eine Überdosierung zur Atemlähmung und zum Erstickungstod durch Erbrechen führen, da oftmals gleichzeitige Schläfrigkeit aufkommt.

Es werden immer mehr Todesfälle im Zusammenhang mit GHB/GBL registriert!

Leider hören wir  öfter von betroffenen weiblichen Personen, dass K.o-Tropfen innerhalb weniger Minuten wirken und oft ein Krankenhausaufenthalt von 1-2 Tagen erforderlich ist.

So feierst du sicher

  1. Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen und keine offenen Getränke akzeptieren. Kauft euch etwas Neues, das kostet zwar Geld, gibt euch aber wichtige Sicherheit!
  2. Du schützt dein Glas indem du mit der einen Hand das Glas hälst, mit der anderen Hand das Getränk abdeckst.
  3. Freunden vertrauen und einander schützen.
    Redet über K.o-Tropfen und gebt euch gegenseitig die Erlaubnis, euch beiseite zu nehmen für ca. 10 min, wenn euch an einer Person etwas komisch vorkommt.
  4. Achtet aufeinander und kümmert euch, wenn jemand – scheinbar – zu viel getrunken hat. Redet es nicht klein, ihr kennt eure Freunde, traut euch einschätzen, ob jemand eine Auszeit braucht, damit ihr seht, was los ist!
  5. Verlasst Euch als Helfer auch auf Euer Bauchgefühl.
  6. Geht zusammen auf eine Party hin und geht zusammen wieder heim!
  7. Überlegt Euch Kontaktpersonen, die ihr im Notfall um Hilfe bitten könnt, die nicht auf der Party sind, aber Euer Vertrauen haben: Mama, Papa, Freunde, Geschwister …
  8. Kauft Euch ein Getränk, wenn ihr es zeitnah trinken möchtet.
  9. Nehmt kein offenes Getränk von Leuten an, die ihr nicht gut kennt und denen ihr daher nicht wirklich vertrauen könnt; Ihr habt die Möglichkeit dankend abzulehnen, …. oder es anzunehmen und wortlos einfach die Gläser zu tauschen und zuzuprosten, ihr könnt „du hast doch sicher nichts dagegen, wenn ich dein Glas nehme“ oder dergleichen zu sagen.
  10. Achtet auf einen veränderten Geschmack des Getränks und trinkt besser nicht „auf Ex“.
  11. Kauft euch original verschlossene Getränke soweit es geht.
  12. Vorbereitete, bereits eingeschenkte Getränke auf Partys ablehnen.
  13. Wenn es Euch nicht gut geht, sprecht mit Freunden oder dem Personal darüber.
  14. Wenn euch komisch wird, nehmt dieses Gefühl ernst und geht nirgends mehr alleine hin, auch nicht zur Toilette, auch nicht alleine nach Hause!
  15. Lasst Euch abholen von einer Vertrauensperson.
  16. Egal was für Strafen eventuell auf Euch warten könnten … z. B. wenn ihr wo seid, wozu ihr vorher keine Erlaubnis hattet – Eure Sicherheit steht an erster Stelle – holt Euch Hilfe!
  17. Professionelle Hilfe suchen um einen Übergriff besser zu verarbeiten zu können ist wichtig. Auch wenn der Körper sich meist gut erholt, können die psychischen Folgen einen noch lange aus der Bahn werfen.
    Du bist nicht alleine – melde dich bei uns!

Was kann ich tun, wenn ich vermute, dass etwas passiert ist:

  • Handle schnell! Hole den Notarzt 112 und melde eine „bewusstlose Person“ oder „Atemstillstand“, wende dich sofort an ein Krankenhaus oder die Polizei, es könnte Lebensgefahr bestehen!
  • Gehe nicht gleich duschen und hebe deine getragene Kleidung auf, wasche sie erst später, um Spuren zu sichern!
  • Sammle etwas Urin in einem Gefäß und stelle es abgedeckt in den Kühlschrank oder friere es verschlossen ein (dadurch wird der chemische Abbauprozess von KO-Tropfen gestoppt, ist zwar vor Gericht kein juristisch anerkanntes Beweismaterial, aber besser als nichts und es ermöglicht eine spätere Analyse), noch besser:
  • bei Verdacht eine Blut- und Urinprobe im Krankenhaus abnehmen lassen, oder in einem Rechtsmedizinischen Institut.
  • Hebe ein paar Haare von Dir auf und nach 3-4 Wochen nochmal welche (nimm dazu dicke Haare aus der Kopfmitte)
  • mach ein Gedächtnisprotokoll von dem, was du erinnerst
  • Nimm Hilfe einer Beratungsstelle an!

Das „Bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ unter +49 8000 116016 steht ebenfalls jederzeit zur Verfügung.

Wie verhalte ich mich, wenn mir jemand etwas erzählt:

  • Geduldig sein und zur Seite stehen – die Person versucht ihre vielen Gefühle und Erfahrungen zu formulieren. Das braucht Zeit, Mut und eine Menge Kraft.
  • Zuhören – keine Suggestivfragen, z. B. gute Ratschläge, wie man es hätte besser machen können, diese verursachen schnell Schuld- und Schamgefühle. Sie können zudem die Erinnerungen deiner Freunde beeinflussen.
  • Nicht unter Druck setzen.
    Die Person die sich dir anvertraut hat eine massive Grenzverletzung erfahren, wenn nicht sogar eine schwere Straftat erlebt.
  • Begleite die Person zu Arzt, Krankenhaus, Polizei oder Beratungsstelle. 
    Wenn die Person gerade noch unter dem Einfluss unter K.o.-Tropfen steht oder am morgen danach, wird sie ganz sicher deine Hilfe brauchen sich zu verständigen und sicher von A nach B zu kommen.
  • Informiere sie über dein Vorgehen und hole dir wenn möglich ihr Einverständnis
  • DU bist nicht allein. Beratung ist auch für dich!

Rechte bei der Polizei

  • Du kannst bei der Polizei beantragen, dass du eine Begleitperson bei der Vernehmung dabei haben möchtest. Das ist allerdings nur möglich, wenn deine Begleitung nicht Zeugin* oder Zeuge* ist.
  • Sollte es dir unangenehm sein von einem Mann befragt zu werden, muss die Polizei versuchen es zu ermöglichen, dass eine Frau deine Aussage aufnimmt.
  • Dir kommen Fragen komisch vor? Dann Frage nach warum diese gestellt werden.
  • Du kannst eine Vernehmung jederzeit unterbrechen wenn es zu viel für dich wird. Deine Aussage kannst du später vervollständigen oder dich von einer anderen Beamt*in vernehmen lassen.
  • Was die Krimiserien richtig darstellen? Dein Recht darauf, eine Anwält*in  bei der Vernehmung dabei zu haben.
  • Unterschreibe das Vernehmungsprotokoll nur, wenn es 100% deine Aussagen wieder gibt. Lass alles, was nicht stimmt vor deiner Unterschrift verbessern.
  • Wenn Deutsch nicht deine Muttersprache ist, hast du das Recht auf eine/n Übersetzer/in, auch das Protokoll muss vor deiner Unterschrift übersetzt werden.

Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer in Oberfranken

Die PolizeibeamtInnen* können :

  • über den Ablauf des Strafverfahrens und über die Opferrechte aufklären
  • polizeiliche Maßnahmen und Möglichkeiten erläutern
  • auf Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen hinweisen und auf Wunsch dorthin vermitteln
  • Verhaltenstipps zur Vorbeugung geben und
  • bei Bedarf den Kontakt zur zuständigen Polizeidienststelle herstellen

Bitte beachtet, dass die Polizeibeamtinnen verpflichtet sind, Straftaten, die Ihnen mitgeteilt werden, zu verfolgen!

Betroffene können sich schämen oder das Gefühl haben, dass sie selbst für das Geschehene verantwortlich sind.
Sie können befürchten, dass ihnen die Schuld zugeschrieben wird oder dass ihr Verhalten in Frage gestellt wird.
Das Stigma, das mit sexualisierter Gewalt verbunden ist, kann dazu führen, dass Betroffene sich zurückziehen und ihre Erfahrungen für sich behalten.

Betroffene können Angst vor den möglichen Konsequenzen haben, wenn sie über ihre Erfahrungen sprechen.
Sie denken, es könnte rechtliche oder berufliche Auswirkungen haben oder zu weiterer Stigmatisierung führen.

Der Vorfall selbst kann traumatisch sein und bei den Betroffenen psychische Belastungen hervorrufen.
Dies kann dazu führen, dass sie Schwierigkeiten haben, über das Erlebte zu sprechen oder es zu verarbeiten.

Nicht jeder, der Erfahrungen mit KO-Tropfen durchlebt hat, muss auch sexualisierte Gewalt erlebt haben.
Gefühle von Hilflosigkeit, Erinnerungslücken, Machtlosigkeit, Kontrollverlust und Scham wirken sich stark auf Körper und Geist aus und können einen noch lange nach dem Erlebnis verfolgen.

Wenn Betroffene das Gefühl haben, dass ihnen keine angemessene Unterstützung zur Verfügung steht oder dass ihnen nicht geglaubt wird, könnten sie zögern, über ihre Erfahrungen zu sprechen.

Ein Mangel an Bewusstsein und Aufklärung über K.o.-Tropfen kann dazu führen, dass viele Menschen die Symptome nicht erkennen oder die Ernsthaftigkeit des Problems unterschätzen. Dadurch können Betroffene das Gefühl haben, dass ihr Erlebnis nicht ernst genommen wird.

Wichtig für Männer*

Von K.o.-Tropfen sind auch zunehmend Männer betroffen, die entweder ausgeraubt werden oder ebenso sexualisierte Gewalt erfahren. Männer tun sich als Betroffene genauso schwer, über ihre Erlebnisse zu sprechen, ihre Scham zu überwinden und sich Hilfe zu holen! – Wir beraten auch Männer!

Für Jugendliche und Männer heißt es an dieser Stelle, standhaft dieser Droge gegenüber zu stehen. Lasst Euch nicht mitreißen auf Parties „nur mal was auszuprobieren“, denn K.o.-Tropfen wirken in äußerst geringen Dosen schon sehr stark. Schnell sind Wirkungen erreicht, die man gar nicht wollte.

Die Konzentration von GHB/GBL unterliegt starken Schwankungen, vor allen Dingen zusammen mit Alkohol oder anderen Medikamenten. Zudem können andere gefährliche Stoffe oder Verunreinigungen enthalten sein. Das Risiko ist unkalkulierbar, Überdosierungen sind gefährlich und lebensbedrohlich!

Jemandem K.o.-Tropfen heimlich zu verabreichen ist eine Straftat! Sexualisierte Gewalt ist ein schweres Verbrechen an einem Menschen!

Weitere Infos

Wenn Du damit Erfahrungen gemacht hast und Fragen hast, dann ruf uns an oder schreib eine Mail.
+49 921 512525

Eine offene und sensible Gesprächskultur ist unabdingbar.

Es ist wichtig, dass Betroffene von K.o.-Tropfen angemessene Unterstützung erhalten und dass die Gesellschaft ein unterstützendes Umfeld schafft, in dem sie sich sicher fühlen können, über ihre Erfahrungen zu sprechen. Sensibilisierungskampagnen, verbesserte Opferunterstützung (OSG) und eine offene Diskussion über das Thema können dazu beitragen, dieses Bewusstsein zu schaffen.