Vertrauliche Spurensicherung nach Gewalt gehört zum regulären Umfang der Krankenbehandlung!

Allgemein

Seit dem 01.03.2020 ist eine neue gesetzliche Regelung zur vertraulichen Spurensicherung nach Gewalttaten in Kraft getreten, die besagt, dass diese Spurensicherung in Dokumentation und Aufbewahrung ab jetzt zum regulären Leistungsumfang der Krankenbehandlung zählt. Bitte lesen Sie mehr unter folgendem Link: